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Meine Nachbarschaft: Gerolsteiner Straße

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und dadurch werden alle gefundenen
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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Schwanheim: Finanzielle Unterstützung der Schwanheimer Kerb für die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen

09.11.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Antrag vom 09.11.2025, OF 1363/6 Betreff: Schwanheim: Finanzielle Unterstützung der Schwanheimer Kerb für die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Vom 26. - 29. September 2025 fand die traditionelle Schwanheimer Kerb auf dem Freigelände der Kirchengemeinde St. Mauritius und auf der Mauritiusstraße statt, organisiert vom Vereinsring Schwanheim. Für den in den letzten Jahren sehr erfolgreichen Standort existieren eine Reihe behördlicher Sicherheitsauflagen, in diesem Jahr zusätzlich die Überwachung durch ein professionelles Sicherheits-Unternehmen. Daraus entstanden zusätzliche Kosten in Höhe von rund € 3.000. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß Beschluss der Stadtverordnetenver-sammlung vom 11. Juli 2024, § 4994 (E 160), gebeten, diesen Betrag aus den dafür vorgesehenen Fördermitteln freizugeben. Die tatsächliche Auszahlung kann basierend auf den vorzulegenden Rechnungen in deren exakter Höhe erfolgen. Die Antragsunterlagen des Vereinsrings Schwanheim gehen dem Kulturamt zu. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Beratung im Ortsbeirat: 6

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Zusätzliche Radbügel in Schwanheim (Straßen Alt-Schwanheim und Vogesenstraße)

17.06.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7270 entstanden aus Vorlage: OF 1256/6 vom 16.08.2025 Betreff: Zusätzliche Radbügel in Schwanheim (Straßen Alt-Schwanheim und Vogesenstraße) Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Straße Alt-Schwanheim zusätzliche Radbügel zu montieren. Die gastronomischen Betriebe in und um die Straße Alt-Schwanheim ziehen eine große Menge radfahrender Ausflügler*innen an. Sichere und zeitgemäße Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind dafür nicht ausreichend vorhanden. Neue Standorte sollen sein: 1. Alt-Schwanheim, Höhe Hausnummer 42, südlich der Außengastronomie-Fläche des Eissalons: Wiedereinbau von zwei Radbügeln, die im Zuge von Spartenarbeiten entfernt und nicht wieder montiert wurden (Bilder 1 und 2). 2. Vogesenstraße, Nordseite, vor der Kreuzung mit der Straße Alt-Schwanheim. Zwei Bügel in Längsaufstellung, auch um das permanente Falschparken auf dem Gehweg zu vermeiden, dass zu Fuß Gehende aufgrund der Schaltkästen in den Fließverkehr zwingt (Bilder 3 bis 6). Begründung: Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bild 5 Bild 6 Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2131 Beratung im Ortsbeirat: 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Zusätzliche Radbügel in Schwanheim (Straßen Alt-Schwanheim und Vogesenstraße)

17.06.2025 · Aktualisiert: 30.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7270 entstanden aus Vorlage: OF 1256/6 vom 16.08.2025 Betreff: Zusätzliche Radbügel in Schwanheim (Straßen Alt-Schwanheim und Vogesenstraße) Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Straße Alt-Schwanheim zusätzliche Radbügel zu montieren. Die gastronomischen Betriebe in und um die Straße Alt-Schwanheim ziehen eine große Menge radfahrender Ausflügler*innen an. Sichere und zeitgemäße Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind dafür nicht ausreichend vorhanden. Neue Standorte sollen sein: 1. Alt-Schwanheim, Höhe Hausnummer 42, südlich der Außengastronomie-Fläche des Eissalons: Wiedereinbau von zwei Radbügeln, die im Zuge von Spartenarbeiten entfernt und nicht wieder montiert wurden (Bilder 1 und 2). 2. Vogesenstraße, Nordseite, vor der Kreuzung mit der Straße Alt-Schwanheim. Zwei Bügel in Längsaufstellung, auch um das permanente Falschparken auf dem Gehweg zu vermeiden, dass zu Fuß Gehende aufgrund der Schaltkästen in den Fließverkehr zwingt (Bilder 3 bis 6). Begründung: Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bild 5 Bild 6 Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2131 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Verkehrsregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße

26.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6161 entstanden aus Vorlage: OF 1116/6 vom 11.11.2024 Betreff: Verkehrsregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin anzuberaumen, um sich gemeinsam vor Ort ein Bild von der Situation machen zu können, um insbesondere zu prüfen und zu berichten, a) ob die Wilhelm-Kobelt-Straße zumindest in dem Teilstück zwischen der Schwarzbachstraße und Martinskirchstraße nicht als Einbahnstraße (Fahrtrichtung Nord) ausgebaut werden könnte, um dem durch die Belebung des Gewerbegebietes in der ehemaligen Lederfabrik bedingten erhöhten Verkehrsaufkommen Rechnung zu tragen; b) ob die temporäre Einrichtung der Silcherstraße als Einbahnstraße in dem Teilstück Lilo-Günzler-Straße/Martinskirchstraße wieder zurückzunehmen ist. Begründung: Ein Ortstermin ist angebracht, um die aktuelle Situation besser beurteilen zu können. Zu a): Anwohner*innen berichten, dass es durch das erhöhte Verkehrsaufkommen in dem genannten Teilstück in der letzten Zeit zu kleineren Verkehrsunfällen gekommen ist und mitunter der Verkehr im Bereich der Ausfahrt des Gewerbegebiets stockt. Zu b) Das zuvor genannte erhöhte Verkehrsaufkommen ist auch darauf zurückzuführen, dass die Silcherstraße seit der Aufnahme von Bauarbeiten im Kreuzungsbereich Wilhelm-Kobelt-Straße/Schwarzbachstraße als Einbahnstraße ausgewiesen ist. Neben der dadurch bedingten Verkehrsverdichtung auf der Wilhelm-Kobelt-Straße kommt es dazu, dass auf der Silcherstraße häufig zu schnell gefahren wird, was aufgrund der Nähe zur Minna-Specht-Gemeinschaftsschule (Grundschule) problematisch ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 504 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben

16.04.2024 · Aktualisiert: 20.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5357 entstanden aus Vorlage: OF 998/6 vom 28.03.2024 Betreff: Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben Der Magistrat wird gebeten, durch bauliche Maßnahmen (z. B. kleineres Kopfsteinpflaster) die Nutzung der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben behindertengerecht zu verbessern. Für Rollstuhlfahrer, Rollatorbenutzer und für Menschen mit einer Gehbehinderung ist dieser Teil der Schwarzbachstraße, der Hauptzugang für das Schwanheimer Zentrum ist, besonders bei Regen, Eis und Schnee nicht zumutbar. Aufgrund der immer größer werdenden Fugen, Unebenheiten und fehlenden Steine ist es für alle Fußgänger sehr beschwerlich, diesen Teil der Straße zu benutzen. Begründung: Von der Schwanheimer Bevölkerung wird der Wunsch einer Verbesserung immer wieder an den Ortsbeirat herangetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1592 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Schwarzbachstraße

04.07.2023 · Aktualisiert: 11.06.2025

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4177 entstanden aus Vorlage: OF 801/6 vom 19.06.2023 Betreff: Schwanheim: Schwarzbachstraße Der Magistrat wird gebeten, den kopfsteingepflasterten Teil der Schwarzbachstraße zwischen der Eifelstraße und der Hegarstraße so umzugestalten, dass dieses Teilstück gefahrlos zu begehen ist. Das Pflaster ist sehr uneben mit teilweise zu großen Fugen und ist bei Nässe extrem rutschig. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Stürzen. Begründung: Wenn ein Teil des historischen Belages erhalten werden muss, sollte geprüft werden, ob ein glattes Asphaltband in der Mitte der Straße oder am Rand der Straße geschaffen werden kann. Es häufen sich die Beschwerden von Rollstuhlfahrern, Eltern mit Kinderwagen sowie mobilitätseingeschränkten Personen über diesen beschwerlichen Weg zur Einkaufsstraße Alt-Schwanheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 888 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Straßensanierung der Straße Alt-Schwanheim für ein verbessertes Nutzungskonzept nutzen

07.02.2023 · Aktualisiert: 13.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3507 entstanden aus Vorlage: OF 689/6 vom 05.02.2023 Betreff: Straßensanierung der Straße Alt-Schwanheim für ein verbessertes Nutzungskonzept nutzen Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wann die fällige Sanierung der Straße Alt-Schwanheim geplant ist sowie zu prüfen und zu berichten, ob eine Umgestaltung i n Betracht kommt, insbesondere um - die Straße Alt-Schwanheim so auszugestalten, dass eine Verkehrsberuhigung eintritt und die Plätze rund um Alt-Schwanheim wieder mehr als Mittelpunkt des Ortes genutzt werden können; - die Verkehrssicherheit insbesondere im Abschnitt zwischen Rheinlandstraße und Vogesenstraße zu erhöhen. Begründung: Die Straße Alt-Schwanheim bietet überwiegend ein trauriges Bild, das der Bedeutung der Straße im belebten und beliebten Zentrum des Stadtteils nicht gerecht wird. Die Straße ist mit geparkten Autos zugestellt. Plätze, die eigentlich zum Verweilen einladen könnten, bleiben hierfür wenig genutzt. Hinsichtlich der Abwägung zwischen Parkplatzbedarf und gastronomischer Nutzung dieser Flächen haben einige Gastwirte bereits Initiative zugunsten einer gastronomischen Nutzung ergriffen und Parkplätze durch Plastik-Blumenkübel für eine gastronomische Nutzung versperrt (siehe Bild). Die Straße Alt-Schwanheim ist auf der Höhe des stadtbekannten Eiscafés an der Ecke Vogesenstraße insbesondere bei schönem Wetter durch Fußgängerinnen und Fußgänger (vor allem Kinder) stark frequentiert. 30 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit erscheinen in diesem Bereich als zu hoch, zumal die Straße beim Eiscafé verengt ist. Die dringend notwendige Erneuerung des Straßenbelages der Straße Alt Schwanheim gibt Anlass, über eine grundsätzliche Neukonzeptionierung nachzudenken. Mediterranes Schwanheim auf Privatinitiative Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim/Goldstein: Ertüchtigung der Bushaltestelle „An der Kreuzheck“ Richtung Haltestelle Schwanheim - Schaffung eines (barrierefreien) Zugangs zur Bushaltestelle

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2571 entstanden aus Vorlage: OF 548/6 vom 08.08.2022 Betreff: Schwanheim/Goldstein: Ertüchtigung der Bushaltestelle "An der Kreuzheck" Richtung Haltestelle Schwanheim - Schaffung eines (barrierefreien) Zugangs zur Bushaltestelle Der Magistrat wird aufgefordert, wieder b arrierefreie Zugänge zur Bushaltestelle "An der Kreuzheck" herzustellen, sodass die Bushaltestelle wieder gefahrlos zugänglich wird. Begründung: Die oben genannte Bushaltestelle verfügt über keine Zuwege! Die ehemals vorhandenen Zuwege sind so uneben, dass sie nicht mehr gefahrlos benutzbar sind. Dieser Zustand an der Bushaltestelle sorgt für erhebliche Gefahren, da hier oft Kindergartengruppen und Schulklassen auf dem Weg zum Waldspielplatz aussteigen. Oft verharren dann die Kinder auf der schmalen Bushaltestelle bis die betreuende Person einen Weg von der Bushaltestelle gefunden hat, der in einem nicht offiziellen Trampelpfad von der Bushaltestelle in den Wald besteht. Der Fußweg bis zur Lönsschneise ist viel zu schmal und der Weg auf der anderen Seite nicht mehr benutzbar. Hier ist dringend Abhilfe geboten, da auf der Rheinlandstraße vielfach viel zu schnell gefahren wird. Eine vorherige Ortsbegehung ist nicht erforderlich, weil die Sachlage hinreichend klar ist (siehe Fotos) und die Angelegenheit nicht den hierdurch verursachten Aufschub duldet. Zuweg Ost: Zuweg West: Fotos: Jürgen Storjohann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2764 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Schwanheim: Straße Alt-Schwanheim so umgestalten, dass eine bessere Nutzung des attraktiven Ortskerns möglich ist

27.03.2022 · Aktualisiert: 10.05.2022

Antrag vom 27.03.2022, OF 441/6 Betreff: Schwanheim: Straße Alt-Schwanheim so umgestalten, dass eine bessere Nutzung des attraktiven Ortskerns möglich ist Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat mögen prüfen und berichten, welche Möglichkeiten bestehen, - die Straße Alt-Schwanheim so auszugestalten, dass eine Verkehrsberuhigung eintritt und die Plätze rund um die Alt-Schwanheimer wieder mehr als Mittelpunkt des Ortes genutzt werden können und - die Verkehrssicherheit insbesondere in dem Abschnitt zwischen Rheinlandstraße und Vogesenstraße erhöht werden kann. Begründung: Die Straße Alt-Schwanheim bietet ein trauriges Bild, das der Bedeutung der Straße im belebten und beliebten Zentrum des Ortsteils nicht gerecht wird. Die Straße ist mit parkenden Autos zugestellt. Plätze, die eigentlich zum Verweilen einladen könnten, bleiben hierfür wenig genutzt. Die Straße Alt-Schwanheim ist auf der Höhe des Eiscafés an der Ecke Vogesenstraße insbesondere bei schönem Wetter durch Fussgänger:innen (vor allem Kinder) stark frequentiert. 30 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit erscheinen in diesem Bereich als zu hoch, zumal die Straße bei dem Eiscafé verengt ist. Die dringend notwendige Erneuerung des Straßenbelages der Straße Alt-Schwanheim gibt Anlass über eine grundsätzliche Neukonzeptionierung nachzudenken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 441/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurter Westen: Nachhaltiges Regenwassermanagement

15.03.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1814 entstanden aus Vorlage: OF 410/6 vom 19.02.2022 Betreff: Frankfurter Westen: Nachhaltiges Regenwassermanagement In Zeiten von Wasserknappheit und längeren Hitzeperioden ist ein nachhaltiges Regenwassermanagement im Frankfurter Westen dringend notwendig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um Verdunstungsbecken für Regenwasser anlegen zu lassen. Folgende Standorte werden vorgeschlagen, da sie sich in Siedlungsnähe befinden und nicht unmittelbar an ein Gewässer angrenzen: - Emil-Siering-Park; - Grünanlage Otto-Ernst-Weg; - Rudolf-Schäfer-Anlage; - Grünanlage Luthmerstraße; - Grünanlage Marderweg; - Grünanlage Deidesheimer Straße; - Grünanlage Frankenthaler Weg/Neu-Zeilsheim; - Grünanlage Bechtenwaldstraße. Begründung: Durch Verdunstungsbecken für Regenwasser wird Wasser im natürlichen Kreislauf belassen, der Boden wird mit Wasser versorgt, es entsteht eine kühlende Wirkung durch die Verdunstungskälte, die Luftfeuchtigkeit wird erhöht, Staub wird gebunden, es kommt zu einer Grundwasserneubildung, innerstädtische Feuchtbiotope werden geschaffen, es entstehen finanzielle Vorteile durch die Entlastung des Kanals und der Kläranlage, die Hochwasserabflussmengen und Hochwasserschäden werden verringert, erforderliche Schutzbauten vor Hochwasser sind weniger notwendig, natürliche und gleichmäßigere Pegelstände der Bäche im Frankfurter Westen könnten gewährleistet werden und eine Vermeidung der Nutzung von Trinkwasser für die Bewässerungen von Parks und Bäumen würde die Trinkwasserversorgungsthematik entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1528 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugesagte Verlegung der Bushaltestelle „Mauritiusstraße“ realisieren

11.01.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1312 entstanden aus Vorlage: OF 274/6 vom 11.12.2021 Betreff: Zugesagte Verlegung der Bushaltestelle "Mauritiusstraße" realisieren Vorgang: V 1526/15 OBR 6; ST 354/16 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die bereits mit Stellungnahme vom 19.02.2016, ST 354, zugesagte Verlegung der Bushaltestelle in Schwanheim nun endlich umgesetzt wird. Begründung: Der Magistrat hatte in seiner o. g. Stellungnahme der vom Ortsbeirat beantragten Verlegung der Bushaltestelle "Mauritiusstraße" vorbehaltlos zugestimmt. Nun sind bald sechs Jahre erfolglos vergangen, obwohl der Magistrat die Verlegung zum nächsten Fahrplanwechsel zugesagt hatte. Da in der Stellungnahme auch erwähnt wurde, dass die Umsetzung keines großen Aufwands bedürfe, bleibt die lange Untätigkeit allerdings unverständlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.12.2015, V 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 354 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1163 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Aufnahme des Stadtteils Schwanheim in die Erstellung des Radverkehrskonzepts für die westlichen und südlichen Stadtteile

01.06.2021 · Aktualisiert: 15.12.2021

Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 148 entstanden aus Vorlage: OF 52/6 vom 16.05.2021 Betreff: Schwanheim: Aufnahme des Stadtteils Schwanheim in die Erstellung des Radverkehrskonzepts für die westlichen und südlichen Stadtteile Vorgang: OA 548/20 OBR 6; ST 163/21 Der Magistrat wird gebeten, den Stadtteil Schwanheim inklusive Goldstein in das bereits in Auftrag gegebene Radverkehrskonzept für die westlichen und südlichen Stadtteile mit aufzunehmen. Begründung: Mit der Stellungnahme vom 01.02.2021, ST 163, teilt der Magistrat mit, dass im September 2020 die Erstellung eines Radverkehrskonzepts für die westlichen Stadtteile Sossenheim, Nied, Griesheim, Höchst, Unterliederbach, Zeilsheim und Sindlingen ausgeschrieben wurde, es heißt: "Der Auftrag umfasst eine Bestandsaufnahme, die Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes sowie die Entwicklung der entsprechenden Maßnahmen. Dieses Radverkehrskonzept wird als wesentliche Grundlage zur weiteren Qualifizierung des Radverkehrsnetzes in den westlichen Stadtteilen dienen." Zu einem späteren Zeitpunkt wurde dieser Auftrag offenbar um die südlichen Stadtteile erweitert, sodass im Radfahrportal der Stadt Frankfurt mit Meldung vom 03.03.2021 zusätzlich die Stadtteile Niederrad und Sachsenhausen genannt werden. Damit sind alle westlichen und südlichen Stadtteile in das zu erstellende Konzept inkludiert, mit Ausnahme von Schwanheim. Dies trifft bei den Schwanheimer Bürgern auf Unverständnis, da auch in diesem Stadtteil Potenziale für Verbesserungen im Radverkehrsnetz bestehen. Neben Verbesserungsmöglichkeiten in der Rheinlandstraße sowie der Martinskirchstraße und Mauritiusstraße stellt die Schnellstraße am Mainufer ein erhebliches Hindernis zur Nutzung des prinzipiell als Fahrradverbindungsachse der südlichen Stadtteile gut geeigneten Mainuferwegs dar, für dessen Verbindung zum Stadtteil Lösungen zu erarbeiten wären. Neben möglichen Einzelmaßnahmen ist die Einbindung Schwanheims schon alleine wegen der angestrebten Durchgängigkeit und Qualität von stadtteilübergreifenden Radverbindungen sinnvoll. Ein Aussparen des Stadtteils Schwanheim/Goldstein, während alle umliegenden Stadtteile bearbeitet werden, erscheint wenig sinnvoll. Aus der Beschreibung des vom Magistrat vergebenen Auftrags geht hervor, dass die Sicherheit an Knotenpunkten und dadurch insgesamt die Attraktivität des Radfahrens im Frankfurter Westen und Süden zu verbessern sei und bessere Anbindungen zu benachbarten Stadtteilen realisiert werden sollen. Im Westen und Süden Frankfurts bestünden leider noch erhebliche Lücken und Schwachstellen im Radwegenetz. Diesem Nachholbedarf soll konzeptionell begegnet werden. Diesen Ansatz begrüßt der Ortsbeirat grundsätzlich und unterstützt ihn. Gleichzeitig ist damit aber auch die Begründung gegeben, alle Stadtteile des Frankfurter Westens und Südens einzubinden, ohne einzelne außen vor zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.05.2020, OA 548 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 163 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1567 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichtung einer Toilette auf dem Spielplatz in der Deidesheimer Straße

12.05.2020 · Aktualisiert: 09.12.2021

Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5970 entstanden aus Vorlage: OF 1287/6 vom 19.04.2020 Betreff: Errichtung einer Toilette auf dem Spielplatz in der Deidesheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Errichtung einer Toilette auf dem Spielplatz in der Deidesheimer Straße oder um diesen herum möglich ist , da dieser oft durch menschliche Fäkalien verunreinigt wird. Des Weiteren soll geprüft werden, ob die Reinigungsmaßnahmen erhöht werden können, um menschliche Fäkalien schneller zu beseitigen. Welche Maßnahmen können getroffen werden, um derartige Verschmutzungen zu verhindern? Ist die Errichtung eines Hinweisschildes sinnvoll? Begründung: Bürgerinnen und Bürger kamen auf ein Mitglied des Ortsbeirates zu, da der Deidesheimer Spielplatz durch Exkremente sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern häufig verschmutzt wird und somit als Toilette missbraucht wird. Dieser Spielplatz wird sowohl von Anwohnern als auch von vielen Kindertageseinrichtungen genutzt und ist daher stark frequentiert. Da es keine öffentliche Toilette in der Nähe gibt, wäre es sinnvoll, eine Toilette auf diesem Spielplatz einzurichten. Eine derartige Verunreinigung von Spielplätzen führt zu einer erhöhten Infektionsgefahr für spielende Kinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1422 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Fahrbahnmarkierung Tempo 30

18.02.2020 · Aktualisiert: 02.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5813 entstanden aus Vorlage: OF 1232/6 vom 29.01.2020 Betreff: Schwanheim: Fahrbahnmarkierung Tempo 30 Der Magistrat wird gebeten, in Schwanheim an den wichtigsten Verteilerstraßen eine Markierung "Tempo 30" auf die Fahrbahn gemäß § 42 Straßenverkehrsordnung (StVO) aufzubringen. Begründung: Die Anbringung sollte besonders auf der östlichen Rheinlandstraße zwischen der Hegarstraße und der Zelterstraße, auf der westlichen Rheinlandstraße ab dem Lönsweg und der Geisenheimer Straße, auf der Mauritiusstraße zwischen der Gerolsteiner Straße und der Manderscheider Straße, auf der Martinskirchstraße in Höhe der Minna-Specht-Schule sowie auf der Eifelstraße zwischen der Schwarzbachstraße und der Vogesenstraße erfolgen. Es gibt Situationen, bei denen das Tempo-30-Schild als Hinweis offensichtlich nicht ausreicht bzw. durch die Größe der Tempo-30-Zone in Schwanheim in Vergessenheit gerät. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 847 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Verkehrssicherung am Fußgängerüberweg Eifelstraße

22.10.2019 · Aktualisiert: 10.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5247 entstanden aus Vorlage: OF 1121/6 vom 25.09.2019 Betreff: Schwanheim: Verkehrssicherung am Fußgängerüberweg Eifelstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängersicherheit am Zebrastreifen Eifelstraße/Ecke Schwarzbachstraße wieder so zu gewährleisten, wie sie vor der Erneuerung des Fahrbahnbelages herrschte. Begründung: Die vorher vor dem Übergang platzierten Warnbaken (siehe Anlage) verhinderten das sichtbehindernde Parken von Pkw direkt am Zebrastreifen. Nun stehen verbotenerweise Autos auch außerhalb der markierten Parkfläche. Dieser Fußgängerüberweg gehört außerdem zum Schulweg zur August-Gräser-Schule. Anlage Anlage 1 (ca. 251 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 285 Antrag vom 12.10.2020, OF 1376/6 Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6783 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 285) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim

26.03.2019 · Aktualisiert: 10.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4467 entstanden aus Vorlage: OF 954/6 vom 11.03.2019 Betreff: Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es sinnvoll und praktikabel erscheint, eine Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim einzurichten. Die Route könnte folgendermaßen verlaufen: Vom Höchster Bahnhof über die Leunabrücke und die Bundesstraße B 40 nach Schwanheim, anschließend analog zur Buslinie 62 (Geisenheimer Straße, Rheinlandstraße, Martinskirchstraße und Mauritiusstraße) und wieder zurück. Begründung: Der Vorschlag wurde aus der Bevölkerung an den Ortsbeirat herangetragen. Er scheint tatsächlich geeignet, eine Verbindung zwischen Schwanheim und Höchst herzustellen, die deutlich kürzere Fahrzeiten als die bestehende Verbindung über die Buslinie 51 mit sich bringen würde. Damit wäre Schwanheim wesentlich besser an Höchst, aber auch an das überregionale S-Bahn-Netz angebunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1188 Antrag vom 01.07.2019, OF 1071/6 Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4866 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Ortstermin in der Straße Alt-Schwanheim

26.03.2019 · Aktualisiert: 10.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4472 entstanden aus Vorlage: OF 972/6 vom 25.03.2019 Betreff: Schwanheim: Ortstermin in der Straße Alt-Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern des Amtes für Straßenbau und Erschließung, des Straßenverkehrsamtes und der Mainova sowie mit der Kinderbeauftragten und dem Stadtbezirksvorsteher von Schwanheim und den Mitgliedern des Ortsbeirates 6 in der Straße Alt-Schwanheim durchzuführen. Der Ortstermin soll Klarheit darüber schaffen, 1. wie der Übergang für Fußgänger in der Straße Alt-Schwanheim in Höhe der Schwarzbachstraße sicherer gestaltet werden kann, 2. wie und wann der desolate Zustand der Straße Alt-Schwanheim geändert wird sowie die Raserei und der zunehmende Durchgangsverkehr durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden können. Begründung: Zu 1.: Durch regelmäßige Falschparker wird die Sicht speziell für Kinder beim Queren der Straße erheblich eingeschränkt. Es kam schon zu gefährlichen Situationen. Zu 2.: Die Instandsetzung der Straße Alt-Schwanheim wird schon seit Jahren immer wieder verschoben, da sich offensichtlich das Amt für Straßenbau und Erschließung und die Versorgungsgesellschaft Mainova nicht abstimmen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1195 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Einfahrt in die Schwarzbachstraße von der Straße Alt-Schwanheim kommend unterbinden

14.12.2018 · Aktualisiert: 25.01.2019

Antrag vom 14.12.2018, OF 908/6 Betreff: Einfahrt in die Schwarzbachstraße von der Straße Alt-Schwanheim kommend unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Unterbindung der Einfahrt von Pkw's von der Straße Alt-Schwanheim kommend in die Schwarzbachstraße verkehrstechnisch am besten umgesetzt werden könnte. Begründung: Viele Autofahrer, die von Osten in die Straße Alt-Schwanheim einfahren, finden in dieser Straße oft keine Parkmöglichkeit. So nutzen viele die Abbiegung in die Schwarzbachstraße um dann dort verbotenerweise zu parken. Diese führt oftmals dazu, dass die Schwarzbachstraße beidseitig derart zugeparkt ist, dass Rettungsfahrzeuge nicht durchkommen und Fußgänger in Straßenmitte laufen müssen. Dies sollte Anlass sein, eine geänderte Verkehrsführung an dieser Stelle anzugehen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1126 2019 Die Vorlage OF 908/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ im Frankfurter Westen umsetzen

11.09.2018 · Aktualisiert: 30.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3610 entstanden aus Vorlage: OF 778/6 vom 27.08.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" im Frankfurter Westen umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, §1314, zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" an den nachfolgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke sinnvoll sind. Bei einem positiven Ergebnis sind die entsprechenden Bänke aufzustellen. - Alten-/Seniorenheim Goldstein, Ecke Tränkweg, Goldsteinstraße, kleine Grünfläche (Goldstein); - Erneuerung der Bänke im Goldsteinpark (Goldstein); - am Eingang zum Waldfriedhof (Goldstein); - im Harthweg an der Haltestelle der Linie 12 stadtauswärts (Goldstein); - auf dem Waldfriedhof Goldstein, hier sind Bänke entfernt worden (Goldstein); - Alt-Schwanheim/Ecke Am Abtshof (Schwanheim); - im Wald Goldstein-Süd (Durchgang vom Wildpfad, Grünanlage), im Wald rund um den Waldfriedhof in Richtung Schwanheimer Wiesen (Goldstein-Süd); - zwischen Mainzer Landstraße 514-528 (Griesheim); - am Mainufer in Griesheim (Griesheim); - vor dem Haus Mainzer Landstraße 500 (Griesheim); - Alte Falterstraße, Evangelische Segensgemeinde (Griesheim); - alte Bänke auf dem Fuß-/Radweg an der Fußgängerbrücke Mainzer Landstraße 683 erneuern (Griesheim); - Hartmannsweilerstraße, Parkweg (Griesheim); - am Bahnübergang in Griesheim, Elektronstraße (Griesheim); - am Bürgerhaus Griesheim (Griesheim); - Griesheimer Friedhof, Waldschulstraße (Griesheim); - Erneuerung der Holzbank von Rosemarie Fendel am Mainufer kurz vor Höchst (Höchst); - Amtsgasse, Bolongarostraße (Höchst); - Höchster Fußgängerzone (Höchst); - an der Höchster Fähre ggü. des Bogenschützenvereins an einem verwilderten Garten (Schwanheim); - zwischen dem Höchster Friedhof und dem Sossenheimer Bahnhof, auf der Seite vom Friedhof im Schatten (Höchst/Sossenheim); - zwischen der Hobby-Werkstatt Nied und der Schwanheimer Brücke am Mainufer (Nied); - Birminghamstraße zwischen Tram-Haltestelle und Seniorenwohnanlage auf beiden Seiten (Nied); - Bushaltestelle "Nied Kirche", Bus 51, 54, 59 (Nied); - renaturierter Bereich der Nidda in Nied an der ehemaligen Schleuse/Höhe ehem. Tilly-Bad (Nied); - an der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße auf halbem Weg zwischen Altenwohnanlage Birminghamstraße und Bushaltestelle "Nidda-Kampfbahn" (Nied); - an der Ecke des Wegs vom Georgshof/Krumme Weide (Nied); - auf halbem Weg zwischen Georgshof und Nidda (Nied); - an der Nidda zwischen Nied und der Eisenbahner-Siedlung (Nied); - Bushaltestelle "Nied Kirche", vor der Apotheke (Nied); - zwischen Wörthspitze und Niedwald, fünf Bänke (Nied); - entlang der Nidda, vor allem neben den Gleisen gibt es keine Bank und keinen Mülleimer (Nied); - Erneuerung zweier Bänke in Schwanheim, Kreuz Höchster Weg (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg (Schwanheim); - Straßburger Straße am Ende der Wiese (Schwanheim); - Ingelheimer Straße 14-16, eine Bank im Schatten (Schwanheim); - Schwanheimer Waldspielpark, es sind zwar Bänke vorhanden, aber nicht genügend oder defekt (Schwanheim); - Kinderspielplatz Merziger Weg 1, Durchgang zum Völklinger Weg (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg, Nürburgstraße und dort auf dem Grünstreifen vor dem ALDI-Markt (Schwanheim); - vor/neben dem neuen Gemeindepavillion der Ev. Martinusgemeinde, Martinskirchstraße 52b (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg in Richtung Schwanheimer Dünen (Schwanheim); - verwitterte Bänke auf dem Sindlinger Friedhof (Sindlingen); - völlig defekte Bänke entlang des Mainufers von Sindlingen in Richtung Okriftel erneuern (Sindlingen); - Bushaltestellen in Sindlingen, Pfingstbornstraße beidseitig sowie im Ortskern Sindlingen (Sindlingen); - am "Dalles" (Apotheke) zwei Bänke (Sindlingen); - am geteerten Weg zwischen Sindlingen und Zeilsheim im Feld im Bereich des Radwegs (Sindlingen, Zeilsheim); - von Sindlingen und von Zeilsheim zum Krifteler Ziegeleipark (Sindlingen, Zeilsheim); - Sossenheimer Friedhof, Gewann 10 (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - zwei Bänke auf der Siegener Straße, bergauf in Richtung der Geschäfte (Sossenheim); - ein oder mehrere Bänke in der Nähe des Boule-Platzes im Bereich des Kerbeplatzes (Sossenheim); - in der Nähe der Nidda auf dem Feld, Umgebung Laufgraben, es gibt nur eine Bank und die ist bei schönem Wetter immer besetzt - Google Koordinaten 50°06'51.9"N 8°34'40.9"E - (Sossenheim); - Sossenheimer Unterfeld und Sossenheimer Niddaufer (Sossenheim); - Flutbogen der Nidda nach Norden drei bis fünf Bänke (Sossenheim); - innerhalb des Grüngürtels entlang der Nidda, hauptsächlich rechts zwischen Sossenheimer Wehr und im weiteren Verlauf der Wegbezeichnung An der Nidda bis Gemarkung Wiesenfeldstraße (Sossenheim); - in Sossenheim befindet sich ein kleiner Park zwischen Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim, der Park ist vernachlässigt und die wenigen Bänke sind kaputt und/oder alt (Sossenheim); - Nidda-Uferweg auf Sossenheimer Seite zwischen Mittlerer Sand und Sossenheimer Wehr (Sossenheim/Nied); - im verlängerten Cheruskerweg zwischen Cheruskerweg 66 und der Eisenbahnbrücke der Königsteinbahn über die A 66 bei dem großen Feld auf der Frankfurter Seite (Unterliederbach); - Feldweg Blauländchenstraße nach Kriftel (Zeilsheim); - Feldweg Richtung Kriftel, Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheimer Stadthalle (Zeilsheim); - Fußweg neben der S 2 zwischen Bahnhof Zeilsheim und Jahrhunderthalle (Zeilsheim); - im kleinen Park Ecke Arnstädter Weg/Blankenburger Weg (Zeilsheim); - Münsterer Weg und in der Blauländchenstraße (Feld) (Zeilsheim); - Rosengarten, Greifswalder Weg, Friedhof Zeilsheim, Kleintierzüchter (Zeilsheim); - Friedhof Zeilsheim (Zeilsheim); - Brücke Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Münsterer Weg, Blauländchen Straße (Zeilsheim); - am südlichen Weg (Fußweg) neben der Autobahn A 66 zwischen der Ausfahrt Zeilsheim und Höchst (Zeilsheim/Höchst). Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 - Frankfurter Westen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2261 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1156 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2425 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Akzeptanz von baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung prüfen

11.09.2018 · Aktualisiert: 13.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3601 entstanden aus Vorlage: OF 765/6 vom 27.08.2018 Betreff: Schwanheim: Akzeptanz von baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung prüfen Der Magistrat wird gebeten, durch eine Umfrage oder eine Informationsveranstaltung ein Meinungsbild zu gewinnen, ob es im westlichen Bereich von Schwanheim eine ausreichende Akzeptanz für bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung gibt, wie sie im östlichen Teil Schwanheims (z. B. Manderscheider Straße/Vogesenstraße) bereits seit Langem umgesetzt sind. Begründung: Von Anwohnerinnen und Anwohnern der Wilhelm-Kobelt-Straße wird zu schnelles Fahren in der Tempo-30-Zone beklagt. Da der Magistrat schon mehrfach darauf hingewiesen hat, dass für ausreichende Kontrollen kein Personal zur Verfügung steht, und die Anwohnerinnen/Anwohner selbst bauliche Maßnahmen wie im Osten Schwanheims vorschlagen, sollte diese Möglichkeit in Erwägung gezogen werden. Es ist jedoch bekannt, dass solche Maßnahmen häufig auch auf erheblichen Widerstand in der Bevölkerung stoßen, da sie nicht ohne Nachteile sind. Deswegen sollte der Versuch unternommen werden, vorher festzustellen, ob denn mit einer ausreichenden Akzeptanz für solche Maßnahmen zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2368 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Zufahrt zur Schrimpegasse über Schwarzbachstraße

08.05.2018 · Aktualisiert: 04.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3102 entstanden aus Vorlage: OF 674/6 vom 19.04.2018 Betreff: Schwanheim: Zufahrt zur Schrimpegasse über Schwarzbachstraße Der Magistrat wird gebeten, die Schwarzbachstraße ab der Einmündung mit der Straße Alt-Schwanheim in Richtung Schrimpegasse mit Pollern so zu verengen, dass trotz beidseitigem Halteverbot das widerrechtliche Parken nicht mehr möglich ist. Begründung: Weder die Müllabfuhr noch Rettungsfahrzeuge können bei widerrechtlichem Parken in die Schrimpegasse gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1564 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Verkehrsspiegel in der Rheinlandstraße

07.11.2017 · Aktualisiert: 02.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2367 entstanden aus Vorlage: OF 518/6 vom 23.10.2017 Betreff: Schwanheim: Verkehrsspiegel in der Rheinlandstraße Der Magistrat wird gebeten, jeweils einen Verkehrsspiegel an folgenden Kreuzungen zu installieren: 1. In der Rheinlandstraße (auf der Waldseite) gegenüber der Straße An der Kreuzheck, um den aus Osten kommenden Verkehr einsehen zu können; 2. in der Rheinlandstraße (auf der Waldseite) gegenüber der Straße Merziger Weg, um den aus Osten kommenden Verkehr einsehen zu können. Begründung: Die oben genannten Kreuzungsbereiche sind aufgrund der Verkehrssituation nur schwer einzusehen, insbesondere für Fahrzeugführer, die aus dem Merziger Weg oder der Straße An der Kreuzheck kommen und in die Rheinlandstraße einbiegen wollen, sodass es dort immer häufiger zu gefährlichen Situationen kommt. Mit der Installation der Verkehrsspiegel könnte die Gefahrensituation beim Abbiegen in die Rheinlandstraße deutlich reduziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 491 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben

29.05.2017 · Aktualisiert: 16.06.2017

Antrag vom 29.05.2017, OF 413/6 Betreff: Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob durch bauliche Maßnahmen die Nutzung der Schwarzbachstraße für Rollstuhl-, Rollatorfahrer und Menschen mit Gehbehinderungen verbessert werden kann. Begründung: Aus der Bevölkerung kommt vermehrt der Wunsch, dass die Schwarzbachstraße, die eine der Haupt-Zugangsstraßen zum Zentrum von Schwanheim ist, begehbarer wird. Auf dem derzeitigen Kopfsteinpflaster ist es nahezu unmöglich für Rollstuhl-, Rolladorfahrer und Menschen mit Gehbehinderungen zu laufen. Im Besonderen bei Nässe und Schneefall ist die Straße in diesem Bereich nahezu unpassierbar. Um das Zentrum "Alt Schwanheim" zu erreichen, müssen weite Umwege in Kauf genommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 13.06.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 479 2017 Die Vorlage OF 413/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Glascontainer Vogesenstraße/Ecke Völklinger Weg

25.04.2017 · Aktualisiert: 13.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1521 entstanden aus Vorlage: OF 370/6 vom 10.04.2017 Betreff: Schwanheim: Glascontainer Vogesenstraße/Ecke Völklinger Weg Der Magistrat wird gebeten, die beiden Glascontainer im Bereich der im Betreff genannten Einmündung zu versetzen. Begründung: Die Schwanheimer Kinderbeauftragte und das Kinderbüro stellten bei einer Ortsbegehung fest, dass die Container die Sicht für Kinder beim Überqueren der Fahrbahn an der Ecke versperren. Der Vorschlag des FES-Standortberaters sieht vor, die Container auf der gegenüberliegenden Straßenseite (Völklinger Weg 62) zu platzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1019 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Fahrradbügel in der Mauritiusstraße/Geisenheimer Straße

25.04.2017 · Aktualisiert: 28.01.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1520 entstanden aus Vorlage: OF 368/6 vom 10.04.2017 Betreff: Schwanheim: Fahrradbügel in der Mauritiusstraße/Geisenheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, einige Fahrradbügel in der Nähe der Bushaltestelle an der Ecke Mauritiusstraße/Geisenheimer Straße aufzustellen. Begründung: Es werden täglich Fahrräder von Benutzern der Buslinie 51 an den Maschendrahtzaun des Anliegers angeschlossen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1458 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Tempo-30-Schild in der Eifelstraße nach der Einmündung mit der Schwarzbachstraße in Schwanheim

11.11.2016 · Aktualisiert: 07.12.2016

Antrag vom 11.11.2016, OF 265/6 Betreff: Tempo-30-Schild in der Eifelstraße nach der Einmündung mit der Schwarzbachstraße in Schwanheim Die Eifelstraße ist eine Vorfahrtsstraße auf der die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt. Nach der Schwarzbachstraße fehlt ein Hinweisschild für diese Höchstgeschwindigkeit. In der Vergangenheit gab es wohl auch aufgrund dieses Fehlens schon schwere Verkehrsunfälle, zumal an den kommenden Kreuzungen Vorfahrtsschilder installiert sind. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge dafür sorgen, dass in Schwanheim nach der Schwarzbachstraße ein 30 km/h Schild aufgestellt wird. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 265/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Kleinkinderspielplatz in der Deidesheimer Straße

28.06.2016 · Aktualisiert: 02.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 236 entstanden aus Vorlage: OF 80/6 vom 13.06.2016 Betreff: Schwanheim: Kleinkinderspielplatz in der Deidesheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, den geplanten Kleinkinderspielplatz auf der Freifläche neben der Kita Lichtblick in der Deidesheimer Straße zu verwirklichen. Begründung: Der bereits seit Längerem geplante und genehmigte Spielplatz ist aus Sicht der Eltern und der Erzieher der Kita Lichtblick sehr wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1415 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Bushaltestellen in Schwanheim neu ordnen

16.11.2015 · Aktualisiert: 03.12.2015

Antrag vom 16.11.2015, OF 1546/6 Betreff: Bushaltestellen in Schwanheim neu ordnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Bushaltestellen im Straßenzug Martinskirchstraße/Mauritiusstraße in Schwanheim besser verteilt werden können. Es ist zu prüfen, ob auf die Bushaltestelle "Mauritiusstraße" (Martinskirchstraße 74) verzichtet werden kann, statt dessen aber eine Haltestelle in der Mauritiusstraße vor der Katholischen Kirche eingerichtet werden kann. Außerdem ist zu prüfen, ob eine Haltestelle auf der Martinskirchstraße etwa im Bereich der Silcherstraße eingerichtet werden kann. Begründung: Aus der Bevölkerung wurde vorgetragen, dass sich im Bereich des Straßenzugs drei Haltestellen innerhalb von 300m befinden (Alt-Schwanheim, Mauritiusstraße und Eifelstraße an der Mündung in die Mauritiusstraße). Dagegen gibt es im gesamten östlichen Bereich der Martinskirchstraße dann über eine lange Strecke keine Haltestelle mehr, erst wieder an der Rheinlandstraße. Dabei hat sich hier auf dem Gelände der ehemaligen Lederfabrik mit Zahn- und Tierärzten,Pflegedienst und vielen anderen Büros ein kleines Dienstleistungsgebiet mit hohem Publikumsverkehr entwickelt. Außerdem wohnen auch in diesem Bereich eine Menge Menschen. Die Haltestelle Martinskirchstraße 74 sei ursprünglich dort entstanden, weil der 62er Bus früher über die Eifelstraße zum Flughafen fuhr, was aber seit einigen Jahren geändert wurde. Der Vorschlag hätte kürzere Wege für einen großen Teil der Bevölkerung zur Folge. Außerdem würden sich auch für den Autoverkehr Vorteile ergeben, weil die Ballung von Bushaltestellen auf der kurzen Strecke bei 2-3 Buslinien immer wieder zu Staus führt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1526 2015 Die Vorlage OF 1546/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltungsmaßnahmen in der Straße Am Abtshof

21.01.2014 · Aktualisiert: 28.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2790 entstanden aus Vorlage: OF 917/6 vom 21.01.2014 Betreff: Gestaltungsmaßnahmen in der Straße Am Abtshof Der Magistrat wird gebeten, versuchsweise die von der Verwaltung im Rahmen des Ortstermins am 7. Januar 2014 in der Straße Am Abtshof vorgestellten Pläne bezüglich der Neugestaltung der vorgenannten Straße umzusetzen. Dabei soll in der Straße Am Abtshof vor dem Wilhelm-Kobelt-Haus eine Freifläche dadurch entstehen, dass die Zufahrten von der Straße Alt-Schwanheim in die Straße Am Abtshof sowie von der anderen Seite, die an die Vierhäusergasse angrenzt, durch bauliche Maßnahmen (Poller) verhindert werden. Die Zufahrt zur Straße Am Abtshof soll über die Schwarzbachstraße erfolgen. Die durch diese Maßnahme in der Straße Am Abtshof wegfallenden Parkplätze sollen durch in diesem Bereich neu zu schaffende Parkplätze in der Straße Alt-Schwanheim ersetzt werden. Die Umgestaltung soll versuchsweise umgesetzt werden, sodass bei möglicherweise auftretenden verkehrlichen Problemen, insbesondere in der Schwarzbachstraße sowie in den Straßen Am Abtshof und Vierhäusergasse, von der angedachten Lösung wieder Abstand genommen werden kann. Es ist sicherzustellen, dass die Zufahrt zur Straße Am Abtshof jederzeit für die Feuerwehr, den Rettungsdienst und die Müllabfuhr möglich ist. Begründung: Die von den Ämtern im Rahmen des Ortstermins vorgestellte Lösung, einen Platz durch eine Reihe von Pollern im Bereich der Straße Alt-Schwanheim sowie der Vierhäusergasse herzustellen, fand die Zustimmung eines großen Teils der Anwesenden. In ganz Schwanheim gibt es praktisch keinen Platz, den man zum Verweilen gestalten kann, hier wäre diese Möglichkeit dann geschaffen. Es wurde aber auch deutlich, dass es aufgrund der engen Straßen hinter dem Platz eventuell zu Verkehrsproblemen kommen könnte. Deswegen erscheint es sinnvoll, die Poller erst einmal nur so einzubauen, dass sie mit vertretbarem Aufwand wieder entfernt werden können. So kann man über eine gewisse Zeit die Entwicklung beobachten, ohne dass schon dauerhafte Tatsachen geschaffen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 483 Antrag vom 27.01.2015, OF 1261/6 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3872 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-Straße

12.06.2012 · Aktualisiert: 11.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1266 entstanden aus Vorlage: OF 425/6 vom 22.05.2012 Betreff: Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-Straße Vorgang: V 1485/11 Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Unternehmensgruppe der Nassauischen Heimstätte schnellstmöglich in Verbindung zu setzen, um deren geplante Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-Straße kritisch zu hinterfragen bzw. zu erreichen, dass der Bolzplatz auch in Zukunft erhalten bleibt. Begründung: In der Henriette-Fürth-Straße bestehen derzeit wenige bis keine Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche und das, obwohl hier viele Kinder und Jugendliche leben und aufwachsen. In einem Auskunftsersuchen des Ortsbeirats vom 10.01.2011, V 1485, hierbei ging es um die Schaffung weiterer Spielplatzflächen in Schwanheim und Goldstein, bspw. am Mainufer, wurde durch den Magistrat u. a. geantwortet: "Nach Auffassung des Magistrats ist die Schwanheimer Mainuferanlage nur bedingt dazu geeignet, Spieleinrichtungen für Kinder aufzunehmen. [...] Als Alternative wird auf den gut erschlossenen, wohnungsnah gelegenen Spielplatz/Bolzplatz an der Henriette-Fürth-Straße verwiesen." Es wird also vom Magistrat auf diesen wichtigen Bolzplatz und die weiteren Flächen verwiesen, welche nun durch die Bebauung durch die Nassauische Heimstätte ggf. infrage gestellt werden. Ein Wegfall dieser Flächen aufgrund von Baumaßnahmen oder aufgrund von möglichen Beschwerden künftiger Anwohner (siehe Gerichtsurteil in Sachen Bolzplatz Deidesheimer Straße) muss verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.10.2012, ST 1643 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Geisenheimer Straße

24.04.2012 · Aktualisiert: 22.05.2012

Antrag vom 24.04.2012, OF 379/6 Betreff: Geisenheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt bis zu Euro 5.000,- aus dem Budget des Ortsbeirats 6 für die Neugestaltung von drei Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Mauritiusstraße (z.B. Bepflanzung mit Rosen), zu verwenden (Markierte Flächen in der Anlage). Begründung: Der vorgenannte Kreuzungsbereich ist ein als Ortseingang von Schwanheim von zentraler Bedeutung. Um diesen Eingang entsprechend aufzuwerten, beabsichtigt der Ortsbeirat die in der Anlage markierten Grünflächen neu zu gestalten, z.B. durch Pflanzung von Rosen oder ähnlichen Blumen. Die Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Schwanheimer Ufer wurden bereits vom Grünflächenamt neu angelegt, so dass hinsichtlich einer weiteren Neugestaltung in diesem Bereich derzeit nicht nachgedacht werden muss. Hier ist erst die Entwicklung abzuwarten. Anlage 1 (ca. 384 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 90 2012 Die Vorlage OF 379/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Nürburgstraße hier: Parkplätze

29.03.2012 · Aktualisiert: 25.04.2012

Antrag vom 29.03.2012, OF 348/6 Betreff: Nürburgstraße hier: Parkplätze Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, an der südlichen Seite der Nürburgstraße zwischen Geisenheimer Straße und der Einfahrt zum Gelände des ALDI, Parkplätze auszuweisen. Auf der anderen Straßenseite sollte ab der Ausfahrt vom Gelände des ALDI eine Halteverbotszone eingerichtet werden. Falls auf der nördlichen Straßenseite in östlicher Richtung noch Raum für Parkplätze ist, sollten auch dort weitere Parkplätze ausgewiesen werden. Begründung: Derzeit wird die nördliche Seite der Nürburgstraße zwischen Geisenheimer Straße und Ahrtalstraße zum Parken von Pkw genutzt. An dieser Stelle ist aber problematisch, dass die Fahrzeuge im Kurveninneren parken, so dass der Gegenverkehr schlecht einsehbar ist. Würden die Fahrzeuge auf der nördlichen Seite parken (Außenseite der Kurve) wäre der Gegenverkehr besser einsehbar. Ab der Ausfahrt aus dem ALDI-Gelände könnten jedoch auch wieder auf der nördlichen Seite Parkplätze entstehen, da dort keine Sichtbehinderung mehr besteht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 17.04.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 348 2012 Die Vorlage OF 348/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz auf dem Gelände der katholische Kirche Schwanheim

14.02.2012 · Aktualisiert: 09.07.2012

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 896 entstanden aus Vorlage: OF 292/6 vom 10.02.2012 Betreff: Spielplatz auf dem Gelände der katholische Kirche Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz auf dem Gelände der katholischen Kirche in Schwanheim weiterhin durch das Grünflächenamt betreuen bzw. pflegen zu lassen (Instandsetzungen etc.). Begründung: In der Sitzung des Regionalrates Schwanheim am 09.02.2012 wurde berichtet, dass der o. g. Spielplatz nicht mehr durch das Grünflächenamt betreut bzw. gepflegt werden soll. Unter anderem soll auch die Herrichtung eines neuen Spielplatzes in der Deidesheimer Straße (vormals ein Bolzplatz) hierfür ursächlich sein. Da es aber im Schwanheimer Norden grundsätzlich nicht viele Spielgelegenheiten für Kinder gibt, muss dieser Spielplatz erhalten bleiben. Sofern das Grünflächenamt die Pflege bzw. Betreuung aufgibt, wäre der Spielplatz alsbald verschwunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 814 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 67 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Neuapostolische Kirche Schwanheim für Kindereinrichtung nutzen

13.09.2011 · Aktualisiert: 15.04.2014

Anregung vom 13.09.2011, OA 68 entstanden aus Vorlage: OF 114/6 vom 22.08.2011 Betreff: Neuapostolische Kirche Schwanheim für Kindereinrichtung nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Räumlichkeiten der Neuapostolischen Kirche in der Nürburgstraße in Schwanheim für eine Kindereinrichtung genutzt werden können, gegebenenfalls ist das Nötige zu veranlassen. Begründung: Im Stadtteil Schwanheim werden dringend Räume für Kinderbetreuungseinrichtungen gesucht. Die Neuapostolische Kirche wurde von der Gemeinde aufgegeben und wird seither nicht mehr genutzt. Hier gibt es möglicherweise die Option, die ehemalige Kirche für eine Kinderbetreuungseinrichtung zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.01.2012, B 25 Bericht des Magistrats vom 04.06.2012, B 253 Bericht des Magistrats vom 29.10.2012, B 464 Bericht des Magistrats vom 29.07.2013, B 380 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 21.09.2011 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung der KAV am 24.10.2011, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage OA 68 wird zugestimmt. 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 31.10.2011, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 68 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.11.2011, TO II, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage OA 68 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP Beschlussausfertigung(en): § 867, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.11.2011 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hortplätze in der Deidesheimer Straße

13.09.2011 · Aktualisiert: 04.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2011, OM 353 entstanden aus Vorlage: OF 112/6 vom 26.08.2011 Betreff: Hortplätze in der Deidesheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum sich die Aufstellung der Container für die Kinderbetreuung auf dem "Bolzplatz" in der Deidesheimer Straße abermals verzögert hat, obwohl dies vom Stadtschulamt im Februar dieses Jahres für den Beginn des Schuljahres 2011/2012 fest zugesagt worden war. Begründung: Zum wiederholten Male wurde durch das Stadtschulamt zugesagt, dass Container als Übergangslösung auf dem "Bolzplatz" in der Deidesheimer Straße aufgestellt werden sollen. Letztmalig war dies am 23. Februar 2011 auf einer Informationsveranstaltung vor Ort der Fall. Dort wurde seitens des Stadtschulamtes den Bürgern zugesichert, dass die Container spätestens zu Beginn des Schuljahres 2011/2012 bereitstehen würden. Leider konnte bisher die Umsetzung der Maßnahme nicht festgestellt werden. Ein Jahr zuvor wurde bereits schon einmal auf Antrag des Ortsbeirates 6 eine solche Zusage gegeben. Der Ortsbeirat 6 wünscht sich deshalb eine konsequente Aufklärung der Umstände, wie es zu diesen Verzögerungen kommen konnte, damit in Zukunft ähnliche Prozesse besser gestaltet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2011, ST 1267 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Planungswerkstatt für Spiel- und Freizeitfläche in der Deidesheimer Straße einrichten

13.09.2011 · Aktualisiert: 08.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2011, OM 354 entstanden aus Vorlage: OF 113/6 vom 22.08.2011 Betreff: Planungswerkstatt für Spiel- und Freizeitfläche in der Deidesheimer Straße einrichten Der Magistrat wird gebeten, zur weiteren Gestaltung der Spiel- und Freizeitfläche in der Deidesheimer Straße in Schwanheim eine kleine Planungswerkstatt einzurichten. An der Planungswerkstatt sollen unter anderem Kinder der umliegenden Kindereinrichtungen, Kinder aus dem Stadtteil, die Kinderbeauftragte von Schwanheim sowie Mitglieder des Elternbeirats der umliegenden Kindereinrichtungen beteiligt werden. Begründung: Bedingt durch ein Gerichtsurteil mussten auf der Wiese der Spiel- und Freizeiteinrichtung in der Deidesheimer Straße bedauerlicherweise Tore und Ballfangzäune abgebaut werden. Die Grünfläche kann aber weiterhin für Kinder im Stadtteil zum Spielen genutzt werden. Bei einem Termin mit dem Grünflächenamt trugen Eltern und Kinder ihr Bedürfnis vor, die Fläche weiterhin zur Freizeitgestaltung nutzen zu wollen. Gleichzeitig brachten sie den Wunsch vor, in die Gestaltung der Fläche eingebunden zu werden. Dieses Ansinnen unterstützt der Ortsbeirat 6. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2011, ST 1311 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Instandhaltung Spielplatz Merziger Weg/Vogesenstraße

22.08.2011 · Aktualisiert: 21.09.2011

Antrag vom 22.08.2011, OF 115/6 Betreff: Instandhaltung Spielplatz Merziger Weg/Vogesenstraße Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Ortsvorsteher wird aufgefordert den Eigentümern des Spielplatzes im Merziger Weg/Vogesenstr. einen Brief zu schreiben, und diese bitten, den Spielplatz wieder in Stand zu setzen, damit Kinder diese Einrichtung weiter nutzen können. Begründung: Der Spielplatz im Merziger Weg/Vogesenstr. ist kein städtischer Spielplatz. Er gehört einer privaten Gesellschaft bzw. Eigentümergemeinschaft. Auch private Wohnungseigentümer haben aber eine Verpflichtung Spieleinrichtungen für Kinder der eigenen Wohnungen bereit zu halten. Auf dem oben genannten Spielplatz sind fast alle Spielgeräte seit Monaten abgebaut bzw. eingerüstet, sodass er nicht mehr benutzbar ist. Dem Ortsbeirat wurde dieser Missstand zugetragen mit der Bitte, sich mit den Eigentümern in Verbindung zu setzen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 115/6 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ahrtalstraße

14.09.2010 · Aktualisiert: 22.12.2011

Anregung an den Magistrat vom 14.09.2010, OM 4510 entstanden aus Vorlage: OF 1558/6 vom 29.08.2010 Betreff: Ahrtalstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ahrtalstraße im Bereich zwischen Nürburgstraße und Mauritiustraße zu erneuern. Begründung: Die Ahrtalstraße befindet sich in einem schlechten Zustand und muss deshalb dringend saniert werden. Da mittlerweile alle Bauvorhaben in dem Straßenabschnitt beendet sind, ist nun die Zeit gekommen, auch die Straße wieder in einen ordentlichen Zustand zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2010, ST 1530 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ehemaliges Postgebäude in Schwanheim zur Einrichtung einer Kindertagesstätte mit Kleinkinderbetreuung prüfen

21.10.2008 · Aktualisiert: 29.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 21.10.2008, OM 2674 entstanden aus Vorlage: OF 962/6 vom 06.10.2008 Betreff: Ehemaliges Postgebäude in Schwanheim zur Einrichtung einer Kindertagesstätte mit Kleinkinderbetreuung prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das ehemalige Postgebäude bzw. das Grundstück in Schwanheim in der Vogesenstraße zur Einrichtung einer Kindertagesstätte mit Kleinkinderbetreuung geeignet ist. Begründung: Das Postgebäude in Schwanheim steht seit der Schließung leer. Der Planungsbezirk Schwanheim/Goldstein ist laut B 469/08 ein Planungsbezirk mit "erhöhtem Handlungsbedarf", was die Betreuung von Kleinkindern unter drei Jahren (Versorgung von nur 7%), aber auch was die Versorgung mit Kindergartenplätzen angeht. Ab 2013 gilt der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr, daher unternimmt der Magistrat bereits vielfältige Bestrebungen, das Angebot an Plätzen im Kindergartenbereich und auch im Kleinkinderbereich kontinuierlich zu erweitern. Das ehemalige Postgebäude würde sich anbieten, um die Versorgungslücke an Betreuungsplätzen in Schwanheim und Goldstein zu schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2009, ST 69 Aktenzeichen: 40 4

Ideen

Idee
203

Ehrenmal in der Martin-Henrich-Anlage

30.04.2019

Das Ehrenmal in der Martin-Henrich-Anlage gegenüber der Kindertagesstätte in der Vogesenstraße 34 müsste saniert werden. Die Instandsetzung der dazugehörigen Wasserspiele ist anzustreben. Ein barrierefreier Zugang im Norden in Form einer kurzen Rampe an der Treppe wäre hilfreich.

Idee
1

Zusätzlicher Spielplatz in Schwanheim

20.11.2014

Im Stadteil Schwanheim gibt es für die vielen Kleinkinder/Kinder nur ein geringes Angebot an Spielplätzen: den Waldspielplatz und den Spielplatz Mainblick. Beide sind oft überlaufen. Könnte man nicht die freie Grünfläche an der Ecke "Am Siechen" und "Vogesenstrasse" mit einigen Spielgeräten bestücken?